Jugendarbeit


Jugendarbeit ist ein Tätigkeitsfeld der sozialen Arbeit und versteht sich als ein außerschulisches Bildungsangebot. Es richtet seine Angebote speziell an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.

Als Teilbereich der Jugendhilfe ist die Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz definiert (vgl. § 11 SGB VIII) und ist innerhalb der Planungsverantwortung des Landkreises auf die jeweiligen Gemeinden delegiert.

Die Stadt Viechtach als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. § 11 Abs. 2 SGB VIII) bietet durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln, Räumlichkeiten und Personal zahlreiche Angebote für Kinder und Jugendliche unserer Stadt gemäß § 11 Abs. 1 SGB VIII. Jugendarbeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe und in Bayern auch Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (vgl. Bay. KJHG Art. 17).

Die professionelle Jugendarbeit differenziert drei Arbeitsfelder für Fachpersonal in den Gemeinden:

  • Gemeindejugendarbeit
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Mobile Jugendarbeit

Flyer zu den Arbeitsfeldern